mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Grundbetrag: 495,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 200,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 66,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 78,00 €
Autobahn: 82,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 84,00 €
Siehe Klasse B
Das Mindestalter wird auf 17 Jahre herabgesetzt wenn man von einer verkehrszuverlässigen Person begleitet wird.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.
Grundbetrag: 495,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 200,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 66,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 78,00 €
Autobahn: 82,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 84,00 €
Die Voraussetungen sind den Klassen B/BF17 gleichzusetzten, lediglich die Ausbildung ändert sich.
Die Ausbildung findet zum Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Es müssen min. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen gefahren werden, danach findet eine 15 Minütige Testfahrt statt. Die praktische Prüfung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Nach der Prüfung darf auch international sowohl mit Schalt-und Automatikfahrzeugen gefahren werden.
Das hat den Vorteil, dass der Prüfling sich bei der Prüfung auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren kann und sich kein Gedanken z.B. über Abwürgen des Motors machen muss.
Im Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197.
Grundbetrag: 495,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 200,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 66,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 78,00 €
Autobahn: 82,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 84,00 €
Siehe Klasse B
Die komplette Ausbildung findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Es erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 78 im Führerschein.
Es darf kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Grundbetrag: 495,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 200,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 66,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 78,00 €
Autobahn: 82,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 84,00 €
Kleinkraftrad
Mindestalter ab 15 Jahre
Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm
Nutzleistung max 4 KW
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 erwirbt, bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselzahl 195 in den Führerschein eingetragen. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Grundbetrag: 495,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 220,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 72,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten sind nicht notwendig
Leichtkraftrad
Mindestalter ab 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Grundbetrag: 495,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 220,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 75,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 84,00 €
Autobahn: 87,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 90,00 €
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Bei Vorbesitz A1 nach 2 Jahren Aufstiegsprüfung ohne theoretische Prüfung und ohne besondere Ausbildungsfahrten.
Grundbetrag: 495,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 220,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 75,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 84,00 €
Autobahn: 87,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 90,00 €
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Bei Vorbesitz A2 nach 2 Jahren Aufstiegsprüfung ohne theoretische Prüfung und ohne besondere Ausbildungsfahrten.
Grundbetrag: 495,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 220,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 75,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 84,00 €
Autobahn: 87,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 90,00 €
Für alle weiteren Klassen schreiben Sie uns bitte an, wir senden Ihnen dann genaue Informationen zu.